Ich hatte vor kurzen eine Diskussion mit @lennstar über Bildungspflicht im Unterschied zur Schulpflicht.
Viele bringen diese beiden Begriffe durcheinander, unter anderem auch, weil die Unterscheide nicht gerne verbreitet werden.
In der BRD ist eine Schulanwesenheitspflicht per Gesetz verpflichtend.
Geschichte des Schulpflicht oder wie man früher sagte , des Schulzwangs
- zum ersten Mal erwähnt in der weimarischen Schulordnung 1619
- 1717 erließ Friedrich Wilhelm I einen Erlass zur allgemeinen Schulpflicht
- Friedrich II legte 1763 eine Schulpflichtdauer von 8 Jahren fest
Bis zur Weimerer Republik war dieser Schulzwang jedoch eher Absichtsserklärungen, denn durchsetzbar waren sie schon mangels vorhandener Schulen nicht.
Hausunterricht war üblich und wurde von den besseren Familien schon deshalb gerne genutzt, um sich vom Pöbel fernzuhalten. Gleiches gilt für Privatschulen.
Deshalb ist diese Form der Schulpflicht besser als Unterrichtspflicht oder Bildungspflicht zu bezeichnen.
Erst 1938 mit dem Reichsschulgesetz änderte sich das. Erst seit diesem Gesetz konnten Eltern und Erziehungsberechtigte strafverfolgt, mit Zwangsgeldern belegt und eingesperrt werden.
Unnötig zu erwähnen , dass sowohl die DDR als auch die BRD diese Regelung, Eltern als Straftäter zu behandeln und ihnen ihre KInder wegzunehmen, beibehalten haben.
Es war eben nicht alles schlecht im 3.Reich!
Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass der Erziehungsauftrag des Staates wichtiger ist als das Recht der Eltern, für ihre Kinder selbst zu sorgen . Ähnliche Aussagen findet man von Regierungen des 3.Reichs als auch der DDR.
Die BRD ist übrigens eines von 3 Ländern, die sich rechtsstaatlich nennen, in denen Familien, die ihre Kinder nicht vom Staat unterrichten lassen wollen, verfolgt werden, kritisiert u.a.von UN-Sonderberichtserstatter für Recht auf Bildung.